Sie sind hier: Startseite > Produkte - Leistungen > Elektroantriebe > technische Hinweise > Umweltvorschriften
Umweltvorschriften
Ein auf Binnengewässer ausschlaggebendes Argument zu Gunsten des elektrischen Antriebs können geltende Umweltvorschriften sein.
Speziell in Deutschland und Österreich gelten zum Teil sehr strenge Auflagen bezüglich des Einsatzes von Verbrennungsmotoren in der Freizeitschifffahrt, die laufend verschärft werden.
So ist z.B. auf den oberbayerischen Seen Ammersee, Starnberger See und Chiemsee die Benutzung von Verbrennungsmotoren nur eine Stunde vor Sonnenuntergang oder bei Sturmwarnung erlaubt. Auf anderen Seen, wie Tegernsee, Staffelsee oder Kochelsee sind Verbrennungsmotore für die Sportschifffahrt vollständig verboten.
Auch auf den großen Stauseen in Deutschland dürfen mit wenigen Ausnahmen keine Verbrennungsmotore benutzt werden.
In Österreich ist die Verwendung von Verbrennungsmotoren auf den Seen im Salzkammergut, in Kärnten und Niederösterreich entweder komplett verboten oder nur zeitlich bzw. jahreszeitlich sehr eingeschränkt erlaubt. Der Neusiedlersee im Burgenland darf ebenfalls nur mit Elektromotor befahren werden, gleiches gilt für den Achensee in Tirol.
Am Bodensee gelten sehr strenge Vorgaben für Verbrennungsmotore, daher ist auch hier ein elektrischer Antrieb die bessere Lösung.
In der Schweiz sind aktuell auf den meisten Seen zwar Verbrennungsmotore erlaubt, jedoch dürften in Zukunft die Zulassungsbestimmungen für Verbrennungsmotore verschärft werden.
Aber auch in anderen Regionen werden Einschränkungen für Boote mit Verbrennungsmotor erlassen. So bestehehn seit 2025 emissionsfreie Zonen in Amsterdam, die nur noch mit Elektroantrieb befahren werden dürfen und selbst im Mittelmeer drohen Fahrverbote für Schiffe mit Verbrennungsmotor. So gibt es z.B. auf Mallorca Planungen, dass ab 2030 keine Verbrennungsmotore in Charterboote verwendet werden dürfen.
< c> Bode Industrie und Marineelektronik 2002 ...2026
Redaktionsschluß 15.05.2026